Ab dem 2. August 2026 gilt die KI-Transparenzpflicht aus dem AI Act. Ich zeige dir, was du kennzeichnen musst und was nicht.
Mit dem KI-Content-Boom kam die unvermeidliche Frage: Muss ich eigentlich dazuschreiben, dass etwas von einer KI stammt? Der EU AI Act beantwortet sie in Artikel 50 — und ab dem 2. August 2026 ist die Antwort verbindlich. Keine Sorge, das klingt dramatischer, als es ist.
Der Kern ist simpel: Wer KI nutzt, um Inhalte zu erzeugen, die Menschen täuschen könnten, muss das offenlegen. Es geht nicht darum, KI zu verbieten — es geht darum, dass niemand einen Deepfake für echt hält oder mit einem Bot chattet, ohne es zu wissen. Für mich als KI-Marketing-Agentur ist das kein Drama, sondern Handwerk. Lass uns das in Ruhe sortieren.
Ab dem 2. August 2026 gilt die KI-Transparenzpflicht aus dem AI Act. Ich zeige dir, was du kennzeichnen musst und was nicht.
Foto-, Video- oder Audioinhalte, die echte Menschen, Orte oder Ereignisse täuschend echt nachbilden, brauchen ein klares Label. Das ist der Fall, der Marketer im Alltag am häufigsten trifft. Sobald ein Bild aussieht, als wäre es real passiert, wird es kennzeichnungspflichtig.
Reine Werbe- und Marketingtexte, Produktbeschreibungen und Anzeigen-Copy fallen ausdrücklich nicht unter die Pflicht. Wer seinen Newsletter mit KI schreibt, muss kein Label setzen. Die Pflicht greift erst, wenn ein Inhalt eine reale Situation vortäuscht.
Nutzer müssen von Sekunde eins an erkennen, dass sie mit einer KI sprechen — nicht versteckt in den AGB, sondern direkt im Gespräch. Ein simpler Hinweis im Chatfenster reicht. Verstecken ist hier der teuerste Fehler.
Der häufigste Irrtum: einmal KI-generiert drangeschrieben und alles ist erlaubt. Falsch. Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte, Wettbewerbsrecht und die strengeren Plattform-Regeln gelten weiter. Das Label erfüllt nur die Transparenzpflicht, sonst nichts.
Mein Standard-Workflow ist die Doppel-Kennzeichnung: ein sichtbares Wasserzeichen direkt im Bild oder Video plus ein klarer Hinweis im Begleittext der Caption. Beim Wortlaut nehme ich immer 'KI-generiert' oder 'Mit KI erstellt' — niemals nur 'KI' oder 'AI' (versteht außerhalb der Tech-Bubble kaum jemand) und auch nicht 'KI-unterstützt' (suggeriert fälschlich, ein Mensch hätte das Ruder gehabt). Und das Label muss sichtbar sein, bevor der Inhalt wirkt: nicht erst im Impressum, nicht hinter einem Klick. Im Zweifel kennzeichne ich lieber einmal zu viel — Über-Transparenz hat noch niemandem geschadet, fehlende schon.
Für mich ändert die KI-Transparenzpflicht weniger, als man denkt — weil sauberes Arbeiten ohnehin Standard sein sollte. Wer ehrlich kommuniziert, hat hier kein Problem, sondern einen Vorsprung: Transparenz schafft Vertrauen, und Vertrauen verkauft. Der Stichtag ist nah genug, um jetzt die Prozesse zu prüfen, und weit genug, um es ohne Panik zu tun. Und ja: Das hier ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung — im Detail lohnt der Blick zum Fachanwalt.
Wenn du KI-Content bauen willst, der nicht nur performt, sondern auch sauber gekennzeichnet und ehrlich veröffentlicht ist, ist das genau mein Tagesgeschäft. Lass uns reden — ich richte dir eine simple Routine ein, mit der du im August um nichts mehr nachdenken musst.
Quelle: Faktische Grundlage ist der Leitfaden von IT-Fachanwalt RA Dr. Thomas Schwenke auf datenschutz-generator.de/ki-transparenz. Die Einordnung und alle Formulierungen sind meine eigenen. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Ich trenne für dich Hype von Substanz und baue KI-Workflows, die heute schon Ergebnisse bringen — statt Buzzwords. Lass uns reden.